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Aus unserer Satzung

Liebe Interessenten, wir haben eine Satzung, die hier aber nur auszugsweise vorgestellt wird. Auf Wunsch stellen wir diese gern bereit. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

§ 1

Der Dresdner Ruderverein e.V. hat seinen Sitz in Dresden.

Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen.

Der Dresdner Ruderverein (DrRV) ist Nachfolger des Dresdner Frauenruder- vereins, gegründet 1917, und des Dresdner Rudervereins, gegründet 1890.

Die Farben des DrRV sind weiß-blau. Die Flagge des DrRV zeigt auf weißem Grund 4 sechszackige Sterne, die von links unten nach rechts oben angeordnet sind. In der linken oberen Ecke (Gösch) befindet sich ein schwarz-gelber Streifen (Stadtfarben).

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

 

§ 2

Der DrRV setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassistischen, konfessionellen und klassentrennenden Gesichtspunkten den Rudersport in allen seinen Formen der sportlichen Betätigung für alle Alters- und Leistungsklassen zu betreiben und zu fördern.

Der DrRV dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zeck des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstig werden.

 

§ 3

Der DrRV ist Mitglied

-      des Deutschen Ruderverbandes

-      des Landesruderverbandes Sachsen e.V.

-      des Landes-Sportbundes Sachsen e.V.

-      des Kreissportbundes Dresden e.V.

Der DrRV erkennt als für sich verbindlich deren Satzungen und Ordnungen sowie die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes an.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im DrRV kann bestehen aus Mitgliedern, fördernden Mitgliedern Und Ehrenmitgliedern. Mitglied des DrRV kann jede natürliche Person werden, sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen durch Unterschrift bekennt. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes erworben.

 

§ 5

Personen, die sich besonders um die Förderung des Sportes innerhalb des DrRV Verdient gemacht haben, ..................

 

§ 24

 ........... für die Pflege des Rudersports in Dresden zu verwenden. 

 

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung am 18. März 1993 in Dresden beschlossen.

Dresdner Ruderverein e.V. 

Vorsitzender :

Manfred Gittel  

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