Regelung für Pflichtarbeitsstunden

Beschluss zur Jahreshauptversammlung am 12.03.2020

Zur Pflege und Instandhaltung unserer zur Nutzung vertraglich übernommenen Sportstätte ist der regelmäßige und organisierte Einsatz unserer Mitglieder unerlässlich.

Laut Satzung sowie Beschlüssen in der JHV 13.03.1997 und der JHV 16.03.2017, haben Mitglieder, welche die Sporteinrichtungen des DrRV benutzen, Arbeitsstunden zu erbringen. Dies sind 10 zu leistende Stunden pro Jahr für Aktive ab 3 Ausfahrten und/oder Nutzung des Kraftraumes.

Der Nachweis über die erbrachten Arbeitsstunden erfolgt im elektronischen Fahrtenbuch und muss vom Administrator (Matthias Kochan  oder Dr. Bernhard Trui) bestätigt werden.

Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird am Jahresende bei Erwachsenen mit 10,00€, bei Jugendlichen, Azubis und Studenten mit 7,50€ belastet

Tätigkeiten
Stegeinsatz / Stegbergung
Mithilfe bei Veranstaltungen
Frühjahrs- u. Herbstputze
Rasen- / Gartenpflege, Kraftraum reinigen
Ordnungsdienst in der Bootshalle
Ufer- und Wiesenreinigung am Stegzulauf / Stegreinigung
Werkstattarbeiten

Bitte meldet euch bei den Ressortverantwortlichen zur Mitarbeit und beachtet dabei, dass die kleinste Arbeitseinheit 1,0 Stunde beträgt. Ersatzzahlungen sollten die Ausnahme bleiben.

Bei Mitgliedern im ersten Jahr werden die zu entrichtenden Arbeitsstunden anteilig, bezogen auf das halbe Jahr gerechnet. Ziel ist es, Neumitglieder in die Vereinstätigkeit zu integrieren.

Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Erwachsene ab dem 75. Lebensjahr. Mitglieder welche ein offizielles Amt ausüben, brauchen den Stundennachweis nicht.

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Der Vorstand, 12.03.2020       

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